[ Auszug: Die Beistandschaft tritt nur ein, wenn das Kind seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat; sie endet, wenn das Kind seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausla ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]